Kopierschutzvorrichtungen

  1. Das Umgehen "effektiver Kopierschutzvorrichtungen" ist nach der EU-Richtlinie zum Urheberrecht, die im so genannten "Ersten Korb" der Novelle zum Deutschen Urheberrecht umgesetzt wurde, strafbar. ( Quelle: Spiegel Online vom 04.11.2005)