Kotsch-V-Mann

  1. Aber zur gleichen Zeit hat der Kotsch-V-Mann Schottler im ARoV, ohne daß die Eintragungsvoraussetzungen vorlagen, nämlich rechtswirksame Erbscheine, im Grundbuchamt den Nichterben Kotsch als Eigentümer eintragen lassen. ( Quelle: Junge Welt 2001)