Kriegsrechtsbehörde

  1. Die Anklage warf Kiszczak vor, in einem "Chiffregramm" vom 13. Dezember die Anweisung, wonach von der Waffe nur nach ausdrücklicher Erlaubnis der obersten militärischen Kriegsrechtsbehörde Gebrauch zu machen sei, nicht weitergegeben zu haben. ( Quelle: TAZ 1996)