Kurzwahldiensten

  1. Ein Gesetz für mehr Verbraucherschutz bei Kurzwahldiensten wie Klingeltönen soll Anfang des Jahres ins Kabinett eingebracht werden. ( Quelle: Die Welt vom 03.01.2005)
  2. Darüber hinaus muß der Preis von Kurzwahldiensten ohne Abo ab Kosten von einem Euro vor Vertragsabschluß angezeigt werden. ( Quelle: Die Welt vom 03.02.2005)