Lärmverordnung

  1. Die "Lärmverordnung" sieht Ausnahmen vor, für Veranstaltungen von "herausragender kultureller Bedeutung". ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. Das erreichte ihn vor ein paar Tagen und machte erstmal eine schöne Illusion kaputt: Für den Höhepunkt der Fünften Jahreszeit die Rosenmontagsfeier erteilten die Beamten "keine Ausnahmezulassung nach õ 8 der Lärmverordnung". ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  3. Die Lärmverordnung muß aber inhaltlich neu überarbeitet, bundesrechtliche Vorschriften berücksichtigt werden, sagt Bernhard. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)