Laienrichter

  1. Sein erster Fall wird erst am 4.Februar verhandelt, ein Diebstahl, kein Gewaltverbrechen, nix Dolles; keine Projektionsfläche jedenfalls, an der der Laienrichter seinen Furor über den existierenden Gerechtigkeitsstau auslassen könnte. ( Quelle: Tagesspiegel vom 21.01.2005)
  2. Vom Bundesgerichtshof sei bisher nur für Laienrichter, also Schöffen, entschieden worden, nicht für Berufsrichter: Eine fehlerhafte Besetzung des Schöffenwahlausschusses sei kein Grund für eine Aufhebung des Urteils. ( Quelle: Tagesspiegel vom 16.07.2004)
  3. Mit Verweis auf die unabsehbaren Entscheidungen der Laienrichter hatte sich der Konzern im Sommer mit einer zweiten Gruppe von ehemaligen Chrysler-Anteilseignern auf einen 300 Millionen Dollar schweren Vergleich geeinigt. ( Quelle: ZDF Heute vom 24.11.2003)
  4. Er sei geeignet, "die Laienrichter zu verwirren". ( Quelle: Die Zeit (06/2004))
  5. Die Verfahren, die der normale Menschenverstand befruchten könnte, die der Alltagskriminalität also, verhandelt der Amtsrichter alleine, ohne Laienrichter. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 14.11.2003)
  6. Bedingungen für die ehrenamtliche Tätigkeit als Laienrichter sind: mindestens 25 Jahre und höchstens 70 Jahre alt, deutsche Staatsangehörigkeit. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  7. "Ich weiß auch nicht, warum gerade ich für diesen Posten ausgesucht worden bin", sinniert einer der Laienrichter - dreizehn seiner bisherigen 32 Lebensjahre hat er bei der Guerilla zugebracht -, während er sich eine Rauchpause gönnt. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)