Landesschulbehörde

  1. Durch Wegzug von Familien ins Umland sowie Rückführung von Asylbewerbern stimmt die vom Schulleiter geplante Klassenfrequenz nicht mehr mit der Vorgabe der Landesschulbehörde (23 bis 29 Schüler pro Klasse) überein. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)