Landkriegsordnung

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  1. Die Handlungen der SS-Einheit hätten gegen die Vorschriften der Haager Landkriegsordnung zum Schutz der Zivilbevölkerung verstoßen. ( Quelle: Tagesschau Online vom 13.06.2003)
  2. Die Wurzeln dieser Entwicklung reichen zurück bis zur Haager Landkriegsordnung von 1907. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  3. Seit der Haager Landkriegsordnung von 1907 ist allen Staaten die Wegnahme von Kulturgütern während eines Krieges oder der nachfolgenden Besetzung verboten. ( Quelle: )
  4. Die Angeklagten wurden wegen Verstoßes gegen Artikel 56 der Haager Landkriegsordnung aus dem Jahre 1907 verurteilt, der das Beuteverbot bezüglich von Werken der Kunst und Wissenschaft formuliert. ( Quelle: Welt 1998)
  5. Deswegen verwahrt sich Marek Suchecki auch gegen den häufigen Vorwurf von Vertriebenen, Polen habe mit der Enteignung von Privatbesitz gegen die Haager Landkriegsordnung verstoßen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  6. Nach der Haager Landkriegsordnung von 1907 sind "Werke der Kunst und Wissenschaft" sowie "der Kunst und der Wissenschaft gewidmete Anstalten" auf besetztem Gebiet vor Beschlagnahme geschützt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  7. Deutschland beruft sich auf die Haager Landkriegsordnung von 1907, wonach "Werke der Kunst und Wissenschaft" vom Sieger nicht beschlagnahmt werden dürfen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  8. Die Haager Landkriegsordnung aus dem Jahre 1907 gebietet in ihrem Artikel 56 ausdrücklich, daß Kunstwerke von Vernichtung und Plünderung ausgenommen und selbst dem Staat unterstehende Sammlungen wie Privatbesitz zu behandeln sind. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  9. Also, sie tragen Uniformen oder sind in anderer Weise äußerlich als solche zu erkennen und verhalten sich nach den Regeln des Kriegsrechts der Haager Landkriegsordnung. ( Quelle: Tagesspiegel vom 04.03.2004)
  10. Aber wohl kein anderes Gericht der Welt zieht so oft das internationale Recht zu Rate, die Genfer Konventionen, die Haager Landkriegsordnung, Menschenrechtspakte - Vorschriften, die im Krieg selbst dem Feind Rechte verleihen. ( Quelle: Die Zeit (50/2003))
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