Landschaftsbestandteile

  1. Für Biotope (außer in kreisfreien Städten), Landschaftsschutzgebiete (LSG), Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile ist nun ausschließlich die Untere Naturschutzbehörde zuständig. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  2. Und: Die Pflegepläne gelten nicht nur für städtische, sondern für alle Grundstücke, die als "geschützte Landschaftsbestandteile" erfaßt sind. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  3. Dem Bezirk wurde eine "Verordnung zum Schutz der Landschaftsbestandteile Insel Seddinwall und Insel Kleiner Seddinwall" präsentiert, die vorsieht, dass die sportliche Nutzung "schrittweise aufgehoben" wird. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)