Der Zuschnitt der hessischen Landtagswahlkreise entspricht nach Einschätzung von Verfassungsrechtlern längst nicht mehr den zulässigen Normen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 16.04.2005)
Auf diese Weise sollen die Aufwandspauschalen, die sich künftig auch nach der unterschiedlichen Größe der Landtagswahlkreise richten sollen, ,gerechter" ausgestaltet werden.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Die Kreistage sollen kleiner werden, ebenso die Zahl der Landtagswahlkreise und damit die Größe des Landesparlaments.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)