Langanhaltend kranke Arbeitnehmer können entlassen werden, wenn die Wiederherstellung ihrer Arbeitskraft ungewiß ist (Bundesarbeitsgericht, Az: 2 AZR 192/96).
( Quelle: BILD 1997)
Langanhaltend kranke Arbeitnehmer können einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zufolge entlassen werden, wenn die Wiederherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit ungewiß ist.
( Quelle: TAZ 1997)