Langanhaltend

  1. Langanhaltend kranke Arbeitnehmer können entlassen werden, wenn die Wiederherstellung ihrer Arbeitskraft ungewiß ist (Bundesarbeitsgericht, Az: 2 AZR 192/96). ( Quelle: BILD 1997)
  2. Langanhaltend kranke Arbeitnehmer können einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zufolge entlassen werden, wenn die Wiederherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit ungewiß ist. ( Quelle: TAZ 1997)