Leasinggeber

  1. Konnte der Leasinggeber bisher seine Haftung gegenüber dem Leasingnehmer abbedingen, indem er diesem die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Lieferanten abtrat, ist eine solche Abtretung künftig nicht mehr möglich. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 27.03.2002)
  2. Unter Kommunal-Leasing versteht man ein Leasinggeschäft zwischen privaten Investoren als Leasinggeber auf der einen, und kommunalen Gebietskörperschaften als Leasingnehmer auf der anderen Seite. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  3. Immer mehr Leasinggeber bieten daher Dienstleistungen rund um die Immobilie an. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 31.08.2005)
  4. Denn der Leasinggeber übernimmt einen marktgerechten ungarantierten Restwert als Investitionsrisiko. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  5. Denn die Vertragstypen, die das Bürgerliche Gesetzbuch kennt, erfassen die besondere Interessenverteilung zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer jeweils nur zum Teil. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  6. Im vorliegenden Fall wird dem angesprochenen Verkehr ein Gesamtangebot bezüglich einer mietähnlichen Gebrauchsüberlassung gemacht, bei dem der Leasinggeber die typischen Verschleißreparaturen übernimmt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  7. Kann er dies, so ist es dem Leasinggeber nicht unzumutbar, sondern ein Gebot der eigenen Leistungstreue, trotz einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Leasingnehmers am Vertrag festzuhalten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  8. Beim Immobilien-Leasing als langfristige Vermietung von unbeweglichen Investitionsgütern werden die Objekte vom Vermieter (Leasinggeber) nach dem Bedarf und den Vorstellungen des kommunalen Mieters (Leasingnehmer) angeschafft oder hergestellt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  9. Der Leasinggeber stellt dem Ablösewert den geschätzten Netto-Händlereinkaufspreis des Leasinggegenstands gegenüber. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  10. Denn auch bei Immobilienverträgen ist dem Leasinggeber eine Kündigung des Leasingvertrages nach Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens unmöglich gemacht. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)