Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz

  1. Aus dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz und der Lebensmittelhygieneverordnung zum Beispiel geht hervor, dass Tiere aus hygienischen Gründen und zum Schutz vor Krankheitserregern bei Lebensmittelherstellern nicht erlaubt sind. ( Quelle: Die Zeit (01/2002))
  2. Bei den bislang bekannten Fällen handelt es sich um Verstöße gegen das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  3. Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt weiterhin gegen einen Lebensmittelkontrolleur wegen Beihilfe zum Verstoß gegen das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz. ( Quelle: Tagesspiegel vom 23.02.2004)
  4. Denn das Naturprodukt fällt unter das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz. ( Quelle: )