Lehrlingslohn

  1. Aus den AER-Kassen bekommen die Ausbildungsstätten ihre Ausgaben erstattet, außerdem erhalten die Unternehmen die Lohnkosten für den Lehrlingslohn während jener Perioden ersetzt, die die Auszubildenden in den Berufsschulen verbringen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 24.04.2004)