Leistungsprogramm

  1. Auf der Grundlage des Leistungsbescheides der Pflegekassen kann der Pflegebedürftige zwischen den verschiedenen Leistungskomplexen auswählen und das auf seine Bedürfnisse zugeschnittene 'Leistungsprogramm' zusammenstellen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)