Leitnormen

  1. "Schadensvorsorge nach dem Stand von Wissenschaft und Technik", "Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen vorzubeugen und vor ihnen zu schützen" - so oder ähnlich sind die umweltrechtlichen Leitnormen ausgestaltet. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)