Lohnsteuerklasse

  1. Die allermeisten dieser Frauen werden nach Lohnsteuerklasse fünf besteuert. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  2. Ein Beispiel: Eine ledige Studentin (Lohnsteuerklasse I) erhält Lohn-, Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag im vollen Umfang zurück, wenn sie maximal 10 367 Euro in einem Jahr verdient. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 06.08.2003)
  3. Bei einer Besteuerung nach Lohnsteuerklasse I und einem Kinderfreibetrag von 0,5 ist er bei Durchführung des sog. begrenzten Ehegattenrealsplittings in der Lage, für die Kl. monatlich 420 DM Trennungsunterhalt zu zahlen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)