Die allermeisten dieser Frauen werden nach Lohnsteuerklasse fünf besteuert.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Ein Beispiel: Eine ledige Studentin (Lohnsteuerklasse I) erhält Lohn-, Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag im vollen Umfang zurück, wenn sie maximal 10 367 Euro in einem Jahr verdient.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 06.08.2003)
Bei einer Besteuerung nach Lohnsteuerklasse I und einem Kinderfreibetrag von 0,5 ist er bei Durchführung des sog. begrenzten Ehegattenrealsplittings in der Lage, für die Kl. monatlich 420 DM Trennungsunterhalt zu zahlen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)