LuftVG

  1. Einige Luftverkehrsunternehmen verzichten nämlich in ihren Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Fall eines Personenschadens darauf, den Entlastungsbeweis (vgl. Art. 20 WarschAbk, § 45 LuftVG) zu führen, andere nicht (51). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Sonn- und feiertagsspezifische Regelungen sind im LuftVG nicht enthalten. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  3. Dort hat der erkennende Senat entschieden, daß Leistungen aus der Unfallpflichtversicherung von Luftfahrtunternehmen gem. § 50 LuftVG nicht zu dem der Erbschaftsteuer unterliegenden Erwerb von Todes wegen gehörten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  4. Daraus kann aber nicht entnommen werden, das LuftVG verdränge die GewO auch in den Teilen, in denen diese Regelungen mit arbeits- schutzrechtl.-[arbeitsschutzrechtl] Zielrichtung enthält. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)