Müllschieberei

  1. Müllschieberei solle nicht mehr grundsätzlich als Ordnungswidrigkeit, sondern als strafrechtliches Vergehen behandelt werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. Greenpeace hatte auf die Müllschieberei im Beiruter Hafen aufmerksam gemacht. ( Quelle: TAZ 1996)