Maßgabe

  1. Danach haben in Brandenburg alle nach Maßgabe des Gesetzes das Recht auf Einsicht in Akten und sonstige Unterlagen von Behörden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. Allein 1,6 Millionen Euro stammten von Ellis Kaut. Die Künstlerin hatte ihm das Geld mit der Maßgabe anvertraut, es in festverzinsliche Wertpapiere oder als Festgeld anzulegen. ( Quelle: )
  3. Vertreter von mehr als hundert Uno-Staaten hatten auf einer Versammlung am Mittwoch in der Uno auf diese Maßgabe Wert gelegt und den Vorschlag der USA kritisiert. ( Quelle: Spiegel Online vom 06.07.2002)
  4. Die Maßgabe war klar: Auf 21 Punkten und damit der zweitbesten Halbserie in achteinhalb Jahren erste Liga wollten sich die Freiburger nicht ausruhen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 03.02.2004)
  5. Im Falle der Berufungszurücknahme wird diese Vorschrift zum Schutze des Berufungsbekl., der sich der Berufung angeschlossen hat, nach Maßgabe des § 515 I ZPO ausgeschlossen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  6. Die beiden jugendlichen Mörderinnen wurden bereits kurz nach ihrer Tat verurteilt. 1959 konnten sie das Gefängnis verlassen - mit der Maßgabe, sich nie wiederzusehen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  7. Die angekündigte Schatzanweisung des Landes Niedersachsen wird nach Maßgabe der Marktsituation mit einem Volumen von einer Mrd. Euro noch in dieser Woche an den Kapitalmarkt kommen. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  8. Daß Sie es konnten, H. K. - ohne Vison, mit keiner Maßgabe außer: Immer den übernächsten Schritt nach dem nächsten -, daß ein Politiker sowas durchhält, beeindruckte mich manchmal. ( Quelle: Tagesspiegel 1998)
  9. Wie hoch, das zeigt sich an der Maßgabe, daß ein gesicherter Daueraufenthalt nur gewährt wird, soweit in Frage kommende Ausländer die ethisch-moralischen, rechtlichen, kulturellen und sozialen Wertvorstellungen der Bundesrepublik respektieren. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1991)
  10. Vorliegend ging das streitbetroffene Grundstück nach Maßgabe des rechtsstaatlichen Grundsätzen offensichtlich nicht widersprechenden Erbrechtes der DDR am 6. 3. 1979 in Volkseigentum über. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)