Mehrfachtätern

  1. Man wolle zwar keine "Gendateien" anlegen, meinte Steinke, doch bei Mehrfachtätern sei es sinnvoll, die Analyseergebnisse aufzuheben, um sie mit den Analyseergebnissen von Blut- oder Sekretspuren auch bei anderen Opfern vergleichen zu können. ( Quelle: TAZ 1989)