Meldebescheinigung

  1. Seine Nachfrage beim Arbeitsamt ergab, daß eine Meldebescheinigung fehlte. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  2. Dazu sind ins Ausländeramt (Zimmer 11, Kisseleffstraße 7) mitzubringen: die Meldebescheinigung und ein Bestätigungsvermerk der Wohnsitzgemeinde. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  3. In jedem Fall gilt: Das Amt braucht ein Paßfoto und einen Ausweis (Personalausweis, Reisepaß mit Meldebescheinigung). ( Quelle: Die Welt Online vom 23.10.2004)
  4. Auch das eine oder andere Dokument ist im nördlichen Nachbarland nötig: Geburtsurkunde, Meldebescheinigung vom Hauptwohnsitz, Nachweis über den Familienstand, Passkopie und vom nicht-deutschen Partner zusätzlich ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis. ( Quelle: Spiegel Online vom 22.05.2005)