Mgegeben

  1. Hinzu kommt, daß der Kl. der - von ihm selbst eingeräumten - Aufforderung der Polizei, er solle stehenbleiben, keine Folge geleistet und dadurch erst den Anlaß zum Eingreifen des Beamten Mgegeben hat. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)