Mieterseite

  1. Der Vermieter kann aber dann den Nachmieter ablehnen, wenn zuvor auf Mieterseite zwei Ärzte für die Miete hafteten, die Praxis aber nur von einem Arzt übernommen werden soll (Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 5. Januar 1994, 10 U 70/94). ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)