Mindermeinung

  1. Mietrechtsanwalt Eisenhardt rät deshalb Mietern, die die Kündigung ihres Mietverhältnisses beabsichtigen, auch künftig die Frankfurter Mindermeinung im Auge zu behalten - also sicherheitshalber die Kündigung innerhalb von zwei Wochen zu erklären. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 15.01.2002)