Mindestbreite

  1. Durchfahrt mit einer Mindestbreite von drei Metern möglich sein. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  2. Die Mindestbreite für Fußgänger muss laut Straßengesetz 1,50 Meter betragen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 08.04.2005)
  3. Sie beträgt - je nach Art der Fahrerkabine - 1,51 bis 1,86 Meter Länge und eine Mindestbreite zwischen den Radhäusern von 1,13 Meter. ( Quelle: Tagesspiegel vom 24.07.2005)