Mindestschadens

  1. Die Kammer könne an ihrer bisherigen Schätzung eines Mindestschadens nicht mehr festhalten, heißt es. ( Quelle: Yahoo News vom 24.11.2005)
  2. Der Geltendmachung eines solchen Mindestschadens stehen entgegen der Auffassung des Berufungsgerichtes auch keine verfahrensrechtl. Hindernisse entgegen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)