Die je sechs ehrenamtlichen Verlags- und Journalistenvertreter haben vier Sanktionsmöglichkeiten: den Hinweis, die Missbilligung, die nicht-öffentliche Rüge (um Opfer zu schützen) und die öffentliche Rüge.
( Quelle: Tagesspiegel vom 04.08.2004)
Dass die Regierung das Theater durch eine offizielle "Missbilligung" unter Druck setze, widerspreche der Informations- und Kunstfreiheit, teilte das Bundespresseamt mit.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)