Missbilligung

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  1. Die je sechs ehrenamtlichen Verlags- und Journalistenvertreter haben vier Sanktionsmöglichkeiten: den Hinweis, die Missbilligung, die nicht-öffentliche Rüge (um Opfer zu schützen) und die öffentliche Rüge. ( Quelle: Tagesspiegel vom 04.08.2004)
  2. Dass die Regierung das Theater durch eine offizielle "Missbilligung" unter Druck setze, widerspreche der Informations- und Kunstfreiheit, teilte das Bundespresseamt mit. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
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