Missionierungsauftrag

  1. Darin erkannte der Arbeitgeber einen "Missionierungsauftrag" und Grund genug für die fristlose Kündigung im Oktober diesen Jahres, wobei Beck, und auch das ist der Korrektheit halber anzumerken, den Zeitpunkt nicht selbst bestimmte. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)