Miterben

  1. Im maßgebenden Bewertungszeitpunkt (Tod der Erblasserin) waren keinerlei Umstände ersichtlich, die darauf schließen ließen, daß der Kl. und die übrigen Miterben der Verunglückten die Forderung gegen den Versicherer nicht würden realisieren können. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Besonders heftig habe Martine Dornier-Tiefenthaler, die Frau des Miterben Conrado Dornier, den Verkauf kritisiert, hieß es aus Teilnehmerkreisen der mehrstündigen Sitzung. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  3. Falls die Auseinandersetzung zwischen den einzelnen Miterben umstritten ist, was häufig vorkommt, sollte aus Beweisgründen jedoch ein schriftlicher Auseinandersetzungsvertrag abgeschlossen werden. ( Quelle: Richtig erben und vererben, UB Media)