Mitgliedstaats

  1. Insbesondere darf er den bilateralen Leitkurs seiner Währung innerhalb des gleichen Zeitraums gegenüber der Währung eines anderen Mitgliedstaats nicht von sich aus abgewertet haben. ( Quelle: Die Zeit 1995)
  2. Angehörigen des betreffenden Mitgliedstaats. ( Quelle: DIE WELT 2000)