Das Urteil gegen den 70jährigen Wiederholungstäter, der wegen sexueller Nötigung von Kindern eine Haftstrafe von 18 Monaten auf Bewährung erhalten hatte, wurde in zwei Mitteilungskästen der Genfer Stadtverwaltung veröffentlicht.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)