Mittelzuweisungen

  1. Die Mittelzuweisungen sollen den studentischen Vertretungen die Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben ermöglichen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 13.02.2002)
  2. Und wenn sie es nicht tun, kann - durch mehr oder weniger sanften Druck im Rahmen der Mittelzuweisungen oder Hochschulverträge - nachgeholfen werden. ( Quelle: Tagesspiegel vom 07.06.2005)