Mobilfunkmarktführer

  1. Die beiden deutschen Mobilfunkmarktführer D1-Telekom und D2-Mannesmann müssen im Zusammenhang mit der Überweisung der Gebühren für die UMTS-Mobilfunklizenzen keine Verzugszinsen oder Säumniszuschläge bezahlen. ( Quelle: DIE WELT 2000)