Monatsdiäten

  1. Danach soll die Anpassung an zwei Drittel der Bezüge eines Richters beziehungsweise eines Bürgermeisters erfolgen und ein 13. Gehalt einschließen, so daß 13 Monatsdiäten von je 7891 Mark bezogen würden. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)