Monatsmieten

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  1. Maklergebühren werden in Höhe bis zu zwei Monatsmieten plus Mehrwertsteuer übernommen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  2. Dies gilt sogar dann, wenn die Summe der Rückstände zwei volle Monatsmieten übersteigt, was normalerweise zur fristlosen Kündigung berechtigt. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 12.12.2002)
  3. Zudem seien preiswerte Wohnungen mit Monatsmieten unter 500 Mark noch immer Mangelware. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  4. Die Courtage für eine erfolgreiche Vermittlung beträgt maximal zwei Monatsmieten zuzüglich Mehrwertsteuer. ( Quelle: Tagesspiegel 1998)
  5. Der Mieter muss nicht mehr als die drei Monatsmieten leisten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 21.05.2005)
  6. Für Büros beträgt sie derzeit zwei bis drei Monatsmieten, die in der Regel der Vermieter zahlt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  7. Courtagefreiheit steht ebenfalls zur Diskussion - vor drei Jahren waren drei Monatsmieten als Courtage vom Mieter zu zahlen. ( Quelle: Die Welt Online vom 17.05.2003)
  8. Er betont, daß der Mietrückstand von zwei Monatsmieten für die Begründung der fristlosen Kündigung genüge. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 08.05.2005)
  9. Die Kaution darf höchstens drei Monatsmieten betragen - ohne Nebenkostenpauschale oder Nebenkostenvorauszahlungen. ( Quelle: Die Welt Online vom 16.08.2004)
  10. Sie beträgt für Wohnungen maximal zwei Monatsmieten zuzüglich der Mehrwertsteuer. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
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