Leider enthält aber auch das neue Recht wieder eine von der Musterbauordnung der Länder abweichende Einschränkung: Über den Pfeifenstiel dürfen grundsätzlich nur vier selbständige Grundstücke erschlossen werden.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 06.03.2005)
Die neue Berliner Bauordnung folgt weitgehend der Musterbauordnung, die im November 2002 von der Bauministerkonferenz der Bundesländer verschiedet worden ist.
( Quelle: Tagesspiegel vom 23.01.2005)
So ist in der Mark derzeit eine Mauer bereits ab einer Höhe von 1,50 Meter genehmigungspflichtig, laut Musterbauordnung erst ab zwei Meter.
( Quelle: Die Welt vom 05.10.2005)