Musterberechnung
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Die vorgenannte Musterberechnung ist beispielhaft und nicht bindend.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
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Ein Fachinstitut nahm die Musterberechnung von Wasser-, Heizungs- und Müllgebühren sowie den weiteren Kosten vor.
( Quelle: Die Welt 2001)
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