Musterberechnung

  1. Die vorgenannte Musterberechnung ist beispielhaft und nicht bindend. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  2. Ein Fachinstitut nahm die Musterberechnung von Wasser-, Heizungs- und Müllgebühren sowie den weiteren Kosten vor. ( Quelle: Die Welt 2001)