Näss

  1. Der ehemalige Geheimdienstchef Näss und Fahndungsleiter Holmér wurden nach viermonatigem Geheimprozeß als Hauptschuldige zu Geldstrafen verurteilt, die Mitangeklagten wurden freigesprochen, obwohl das Gericht die Abhöraktionen für ungesetzlich erklärte. ( Quelle: TAZ 1990)