NS- Regimes

  1. Er sollte diejenigen Opfer des NS- Regimes begünstigen, die daran gehindert gewesen waren, Zahlungen kraft der Entschädigungsgesetze der 60er Jahre oder der Härtefallregelung des Jahres 1980 zu beantragen. ( Quelle: TAZ 1997)
  2. Das Ganze gehe sogar "in den strafrechtlichen Bereich hinein", führte Assessor Rosenke aus und verwies auf die gesetzlichen Bestimmungen in Sachen Volks- verhetzung und Verherrlichung des NS- Regimes. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)