Nachdruckerlaubnis

  1. Kein Teil darf ohne Erlaubnis durch Druck, Rundfunk, Film oder Fernsehen weiterverbreitet werden", behauptete eine Digest -(Sammel-)Zeitschrift sofort, sie habe eine generelle Nachdruckerlaubnis, und zwar von der "zuständigen Behörde". ( Quelle: TAZ 1989)