Nachfluchtgrund

  1. Wer hier Asyl erhalten wolle, so der Bescheid der Entscheiderin, müsse den Nachweis erbringen, daß dieser "Nachfluchtgrund" die Folge einer "seine Identität prägende" und schon im Heimatland "nach außen kundgegebenen Lebenshaltung" sei. ( Quelle: TAZ 1990)
  2. Daher kann er sich auf die von ihm als Vorfluchtgrund geltend gemachte, nach den tatsächlichen Feststellungen des BerGer. aber nur als Nachfluchtgrund beachtliche Gefahr politischer Verfolgung nicht berufen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)