Nachversicherung

  1. Soweit eine Nachversicherung der Betroffenen nicht möglich ist, werden die öffentlichen Arbeitgeber die Versorgung nach diesem Richterspruch notfalls aus eigener Tasche zahlen müssen (Aktenzeichen: 3 AZR 35/92). ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)