Narkoseverfahren

  1. Er wird dagegen im allgemeinen auch zu diesem Zetpunkt noch normale Narkoserisiken abschätzen und zwischen den unterschiedlichen Risiken ihm alternativ vorgeschlagener Narkoseverfahren abwägen können (vgl. insoweit Deutsch, S. 67). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)