NebenTVen

  1. Der Kl. verdiente zuletzt unter Anrechnung aller anrechenbaren Nebenleistungen 8426,92 DM brutto im Monat; auf das Arbeitsverhältnis findet nach § 2 des Arbeitsvertrages der BAT nebst NebenTVen in der jeweils gültigen Fassung Anwendung. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)