Nebentätigkeitsverbot

  1. Dieses Recht nimmt ihm selbst ein ausdrückliches Nebentätigkeitsverbot im Anstellungsvertrag nicht - das würde gegen die freie Entfaltung der Persönlichkeit verstoßen und wäre in jedem Falle unwirksam. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 30.10.2002)