Nichtkaufmann

  1. Es trifft auch zu, daß an die Verständnismöglichkeiten eines kaufmännischen Verwendungsgegners höhere Anforderungen als an einen Nichtkaufmann zu stellen sind (z.B. BGHZ 112, 115 (118) = NJW 1990, 2383 = LM § 9 (Bl) AGBG Nr. 29). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)