Niederlassungserlaubnis

  1. Die unübersichtliche Zahl der Aufenthaltstitel wird auf zwei reduziert: Eine befristete Aufenthaltserlaubnis und eine unbefristete Niederlassungserlaubnis. ( Quelle: )
  2. FAMILIENNACHZUG: Hochqualifizierte mit einer Niederlassungserlaubnis können ihre Kinder bis zum Alter von 18 Jahren mitbringen. ( Quelle: )
  3. Nach drei Jahren können sie dauerhaftes Bleiberecht, die Niederlassungserlaubnis, erhalten. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 08.09.2001)