Die unübersichtliche Zahl der Aufenthaltstitel wird auf zwei reduziert: Eine befristete Aufenthaltserlaubnis und eine unbefristete Niederlassungserlaubnis.
( Quelle: )
FAMILIENNACHZUG: Hochqualifizierte mit einer Niederlassungserlaubnis können ihre Kinder bis zum Alter von 18 Jahren mitbringen.
( Quelle: )
Nach drei Jahren können sie dauerhaftes Bleiberecht, die Niederlassungserlaubnis, erhalten.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 08.09.2001)