Der GDV fordert deshalb, die jetzige Regelung durch das eingeschränkte Niederstwertprinzip zu ersetzen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 29.09.2001)
Grundsätzlich sollen Versicherungskonzerne künftig den Wert ihrer Kapitalanlagen nicht mehr nach dem "strengen" sondern nach einem "gemilderten" Niederstwertprinzip bilanzieren müssen.
( Quelle: Die Welt 2001)