Praxisgebühr in Notfällen: Im Streit, ob die Praxisgebühr bei jedem Notfall fällig wird zeichnet sich eine Lösung ab: Wird der Notfallpatient über mehrere tage in Notarztpraxen behandelt, wird die Gebühr voraussichtlich nur einmal erhoben.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 14.01.2004)